Es war also bereits bei Beginn der Bauarbeiten im Jahr 2002 klar, dass der damals erstellte Einstellhallenteil bloss die erste Etappe der gesamten Garage darstellen soll. Beim vorliegend umstrittenen, zweiten Etappenteil der 19 Vgl. BDE 110/2018/19; BDE vom 25. August 2014 E. 3 (RA Nr. 110/2014/6), siehe dazu Daniel Gallina in: KPG-Bulletin 2002, Die Ausnahme bestÃĪtigt die Regel, S. 52, BDE 110 2015 125 20 Vgl. BDE 110/2004/16