81 SG explizit das Ortsbild als mögliche besondere Verhältnisse.19 Ästhetische Aspekte stellen dann besondere Verhältnisse dar, wenn ohne die Ausnahme keine architektonisch befriedigende Lösung erreicht werden kann. Dies ist in erster Linie bei Umbauten der Fall, da die Gestaltungsmöglichkeiten beim Umbau eines bestehenden Gebäudes angesichts der Ausgangslage oftmals stark eingeschränkt sind. Anders liegen die Dinge in der Regel im Falle eines Neubaus. Dort hat sich die Gestaltung zwar ebenfalls an gewissen bestehenden Elementen zu orientieren, die Gestaltungsmöglichkeiten sind jedoch wesentlich grösser als beim Umbau eines bestehenden Gebäudes.