d) Wie bereits dargelegt, erteilte das damalige Regierungsstatthalteramt Nidau im Jahr 1998 die generelle Baubewilligung für eine Wohnüberbauung mit 9 Wohnhäusern. Bestandteil der generellen Baubewilligung war auch eine Ausnahmebewilligung zum Unterschreiten des Strassenabstands. Im Jahr 2002 erteilte die Gemeinde für die westliche Nachbarparzelle Ligerz Grundbuchblatt Nr. K.________ die Bewilligung für den Neubau eines Einfamilienhauses. Die Bewilligung umfasste auch die Erstellung einer Einstellhalle im Strassenabstand. Den Baugesuchsunterlagen aus dem Jahr 2002 lässt sich entnehmen, dass die Bewilligung der Gemeinde ausschliesslich die erste Etappe der Einstellhalle betraf.18