17 Baureglement der Gemeinde Ligerz vom 3. Dezember 2015 (GBR) RA Nr. 110/2018/116 14 Einstellhalle bereits bestehend sei. Für diesen bestehenden Teil sei bereits eine Unterschreitung des Strassenabstands bewilligt worden. Die nun geplante, zweite Etappe der Einstellhalle solle an den bereits bestehenden Teil anschliessen. Eine Rückversetzung wäre zudem die ästhetisch schlechtere Lösung. Die Verkehrssicherheit werde durch die Unterschreitung des Strassenabstands zudem nicht gefährdet.