Das Rechtsamt der BVE hätte daher zur Frage der Ästhetik einen Bericht der Fachstelle, also der OLK, eingeholt. Weil das Baubewilligungsverfahren aber ohnehin von der Vorinstanz fortzusetzen sein wird (vgl. E. 9), ist der OLK-Bericht von der Vorinstanz einzuholen. Damit kann offen bleiben, ob M.________ vom Netzwerk Bielersee befangen gewesen ist. 6. Verkehrssicherheit und Ausnahme zur Unterschreitung des Strassenabstands