_ gehört zur Umgebungsrichtung I (steiler Rebhang, mehrfach terrassiert, Ortsbildhintergrund) und wird im ISOS umschrieben als hochgelegener Weiler von regionaler Bedeutung mit zahlreichen Einfamilienhäusern. Das Vorhaben befindet sich schliesslich in unmittelbarer Nähe einer Rebenschutzzone, die im kommunalen Baureglement als Landschaft von besonderer Schönheit, Eigenart und geschichtlichem Wert definiert ist (Art. 13.1 Abs. 1 GBR). Die Rebmauern, die neu teilweise abgetragen werden sollen, sind ein wichtiger Teil der Rebenlandschaft. Das Vorhaben befindet sich also in einer landschaftlich wertvollen Umgebung. Die Projektänderung bedarf daher einer einlässlichen ästhetischen Beurteilung.