d) Das Netzwerk Bielersee und der Berner Heimatschutz äusserten sich im Baubewilligungsverfahren mit einer gleichlautenden Stellungnahme positiv zum Vorhaben.15 Sie führten insbesondere aus, für die geplante Einstellhalle mache es aus gestalterischer Sicht Sinn, auf der Flucht des bereits bestehenden Einstellhallenteils weiterzubauen. Das Netzwerk Bielersee und der Berner Heimatschutz gelten als leistungsfähige Behörden im Sinn von Art. 22a BewD. Die Vorinstanz musste somit die OLK nicht mehr beiziehen. Im Beschwerdeverfahren vor der BVE ist daher zu prüfen, ob die Ästhetik anhand der Vorakten ausreichend beurteilt werden kann.