vermeiden. Eine erneute gestalterische Beurteilung kann indes dann angezeigt sein, wenn eine Projektänderung die ästhetische Wirkung des Vorhabens beeinflusst. Wenn ästhetische Fragen im Beschwerdeverfahren umstritten sind, ist die OLK Fachstelle der BVE. Die BVE kann auch dann einen Fachbericht der OLK einholen, wenn bereits ein Bericht einer leistungsfähigen Behörde vorliegt.