Die Gemeinde vertritt im Wesentlichen dieselbe Ansicht und hält zusätzlich fest, sollte die BVE auf Befangenheit von Herrn M.________ erkennen, sei das Vorhaben durch einen anderen Bauberater des Netzwerks Bielersee und nicht durch die OLK beurteilen zu lassen. Die Vorinstanz stützt sich im angefochtenen Entscheid auf die positive Beurteilung des Netzwerks Bielersee und des Berner Heimatschutzes. In der Stellungnahme vom 14. September 2018 führte die Vorinstanz im Beschwerdeverfahren jedoch aus, sie begrüsse ausdrücklich die Einholung eines OLK-Berichts in dieser wertvollen Umgebung.