a) Die Beschwerdeführenden rügen, die Einstellhalle beeinträchtige das Orts- und Landschaftsbild. An der I.________strasse gebe es keinen anderen, derart grossen Baukörper im Strassenraum wie die geplante Einstellhalle. Sämtliche Überbauungen in der Umgebung seien überdies deutlich von der Strasse zurückversetzt. Die Bauherrschaft habe im Baubewilligungsverfahren ästhetisch bessere Alternativszenarien präsentiert, diese dann aber verworfen. Der Architekt bzw. Bauberater M.________, der für das Netzwerk Bielersee die positive Stellungnahme vom 20. April 2018 verfasst habe, sei aufgrund einer geschäftlichen Verbindung zur Projektverfasserin befangen gewesen.