Die vorgesehenen Arbeiten an der Treppe finden also teilweise auf fremdem Grund statt. Damit sind von der Projektänderung wesentliche nachbarliche Interessen zusätzlich betroffen. Die teilweise Höhenreduktion der Rebenmauer entlang der I.________strasse erfordert überdies eine ästhetische Beurteilung durch eine Fachinstanz (vgl. E. 5). Die Projektänderung berührt daher auch öffentliche Interessen. Sie muss somit publiziert werden. Ein neues Baubewilligungsverfahren, wie es die Beschwerdeführenden RA Nr. 110/2018/116 7