d) Mit den oben umschriebenen Anpassungen wird das Projekt – der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage – in den Grundzügen nicht verändert. Die Identität des Vorhabens bleibt gewahrt. Der Rahmen einer Projektänderung wird somit nicht gesprengt. Gemäss den Projektänderungsplänen soll jedoch die Treppe auf der Parzelle Ligerz Grundbuchblatt Nr. L.________ teilweise umgestaltet und mit einem Geländer versehen werden. Die Parzelle mit der Treppe wird dominiert von insgesamt sechs Grundstücken, auf die jeweils ein Eigentumsanteil von je 1/6 entfällt.