Mit der Abtragung müsse auch ihr dahinterliegendes Terrain angepasst werden. Hierfür würden sie die Zustimmung verweigern. Die vorgesehene Abtragung der Rebenmauern sei zudem mit dem Orts- und Landschaftsbild nicht vereinbar. Durch die Projektänderung würden also sowohl wesentliche nachbarliche als auch öffentliche Interessen zusätzlich tangiert, weshalb ein neues Baubewilligungsverfahren notwendig sei.