c) Die Beschwerdeführenden machen geltend, die Änderungen würden den Rahmen einer Projektänderung sprengen. So würden mit der Projektänderung Bauarbeiten auf fremdem Grund vorgenommen. Dies betreffe zunächst Anpassungen an der Treppe auf der Parzelle Ligerz Grundbuchblatt Nr. L.________. Hierfür hätten die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer keine Zustimmung erteilt. Weiter sei insbesondere auch die Parzelle der Beschwerdeführenden selbst betroffen: Die Projektänderung sehe eine Abtragung der Rebenmauer vor, die ihr Terrain von der I.________strasse abgrenzt. Mit der Abtragung müsse auch ihr dahinterliegendes Terrain angepasst werden.