5. Februar 2019 mit, sie benötige mehr Zeit für die Analyse des Fachberichts. Gegebenenfalls werde sie eine Projektänderung einreichen. Auf Ersuchen der Beschwerdegegnerschaft sistierte das Rechtsamt daher das Beschwerdeverfahren. Mit Eingabe vom 30. April 2019 reichte die Beschwerdegegnerschaft geänderte Pläne ein. Zudem reichte sie ein Ausnahmegesuch für das Unterschreiten des Abstands zur Rebenschutzzone nach. Das Rechtsamt gab den Beteiligten daraufhin Gelegenheit, zur Projektänderung Stellung zu nehmen. Ausserdem ersuchte es die Gemeinde Ligerz um ergänzende kommunale Pläne. Schliesslich erhielten die Beteiligten erneut Gelegenheit zum Einreichen von Schlussbemerkungen.