3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt in ihrer Beschwerdeantwort die Abweisung der Beschwerde und die Erteilung bzw. Bestätigung der Baubewilligung. Die Vorinstanz beantragt ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Ligerz befürwortet die Bewilligung, ohne einen ausdrücklichen Antrag zu stellen. Das Rechtsamt holte anschliessend einen Fachbericht beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III (TBA OIK III) zur Verkehrssicherheit ein und gab den Beteiligten Gelegenheit zum Einreichen von Schlussbemerkungen.