2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 15. August 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 16. Juli 2018 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Sie rügen insbesondere, die geplante Einstellhalle sei nicht verkehrssicher und verletzte die Normen zum Ortsbild- und Landschaftsschutz. Auch würde sie die baupolizeilichen Masse nicht einhalten. Überdies erfordere die Einstellhalle eine Ausnahme zum Unterschreiten des Abstands zur Rebenschutzzone.