betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne vom 16. Juli 2018 (bbew 41/2017; Einfamilienhaus und Garage) RA Nr. 110/2018/116 2 I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 17. Februar 2017 ein Baugesuch für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf den Parzellen Ligerz Grundbuchblatt- Nrn. G.________ und H.________ ein. Die Parzellen liegen in der Wohnzone. Gegen das Bauvorhaben erhoben u.a. die Beschwerdeführenden Einsprache.