Im Aussenbereich sind keine lauten Aktivitäten insbesondere Musikunterricht oder die Verwendung von Tonerzeugungsgeräten erlaubt. ‒ Falls auf der Anlage durch regelmässige, nicht ordnungsgemässe Nutzung (z.B. durch unerlaubtes Abspielen von Musik, Schreien ohne Spielhintergrund usw.) Lärmimmissionen in der Anwohnerschaft auftreten, sollte ein geeignetes Kontrollkonzept umgesetzt werden. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und der Bauentscheid der Gemeinde Roggwil (BE) vom 16. Juli 2018 bestätigt.