Beabsichtigt die Beschwerdegegnerin, die Schule zu vergrössern d.h. die Schülerzahl zu erhöhen oder die Schulräume anders zu nutzen, müsste dies in einem neuen Baubewilligungsverfahren geprüft werden. Die Beschwerdeführenden ergänzten im Verlauf des Verfahrens ihre Anträge und verlangten auch periodische Kontrollen der maximalen Schülerzahl durch die Bewilligungsinstanzen. Für eine präventive Anordnung von periodischen Kontrollen besteht kein Anlass. Besteht Grund zur Annahme, die Schülerzahl werde überschritten, ist es Sache der Baupolizeibehörde der Gemeinde, den Sachverhalt zu überprüfen und die allenfalls nötigen baupolizeilichen Anordnungen zu treffen.