Solche Lärmemissionen wären als übermässig zu beurteilen und würden den Rahmen der Planungswerte überschreiten (siehe oben). Die Auflagen der Kapo werden daher der Klarheit halber im Entscheid aufgeführt. 31 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) RA Nr. 110/2018/115 15 c) Das Rechtsamt zog in Erwägung, die Baubewilligung mit folgender Auflage zu versehen: Im gesamten Gebäude H.________strasse X (bestehendes Gebäude inklusive Erweiterung/Aufstockung Obergeschoss) ist die Schülerzahl auf 16 Kinder bzw. Jugendliche beschränkt.