b) Im angefochtenen Bauentscheid unter Ziffer 2 "Im Bauentscheid aufzunehmende Auflagen" erklärte die Gemeinde den Fachbericht der Kapo zum Bestandteil der Baubewilligung (Ziffer 2.1). Im letzten Satz von Ziffer 2.1 heisst es: "Die darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind einzuhalten und zu befolgen." Daraus folgt, dass die Gemeinde die von der Kapo vorgeschlagenen Massnahmen bereits als verbindliche Auflagen angeordnet hat. Es hätte jedoch der Klarheit gedient, wenn die Auflagen im Bauentscheid explizit aufgeführt worden wären, damit für den Inhalt der Baubewilligung nicht auf ein zusätzliches Dokument zurückgegriffen werden muss.