Das Rechtsamt teilte den Beteiligten mit, dass beabsichtigt werde, die Baubewilligung der Klarheit halber mit den von der Kapo vorgeschlagenen Auflagen zu ergänzen. Die Beschwerdegegnerin wehrt sich dagegen und macht geltend, es könne nicht sein, dass einer Schule solche Verbote und Einschränkungen auferlegt würden. Schüler und Schülerinnen seien keine Menschen zweiter Klasse, welche den ganzen Tag in den Räumen eingeschlossen werden müssten, damit ja kein Ton nach draussen dringe.