Grundsätzlich seien die Kinder und Jugendlichen der Institution G.________ AG aber betreut oder unter Aufsicht, was ein unverzügliches Eingreifen erlaube, wenn sich Kinder unangemessen verhalten oder übermässigen Lärm verursachen würden. Die Kapo schlug folgende Massnahmen und Auflagen zur Lärmminderung vor:30