c) Die Gemeinde holte bei der Kantonspolizei (Kapo) eine Lärmbeurteilung ein.29 Die Kapo unterschied zwischen dem beaufsichtigten Schulbetrieb und der Benützung der Aussenanlagen, insbesondere des Rasenspielfelds, ausserhalb des Schulbetriebs. Vorliegend ist nur zu prüfen, ob mit der geplanten Schulraumerweiterung zusätzliche Lärmimmissionen verbunden sind. Die Benutzung des Spielplatzes bzw. Rasenspielfeldes in der Freizeit ist vorliegend nicht Verfahrensgegenstand. Bei der Beurteilung des Bauvorhabens stützte sich die Kapo auf die Aussagen der Bauherrschaft, dass die Schule 16 Schulplätze habe und die Schülerzahl mit der Erweiterung der Schulräume nicht erhöht