a) Die Beschwerdeführenden befürchten eine Zunahme des Lärms, wenn das Schulangebot ausgebaut wird. Zudem bemängeln sie, im Bericht der Kantonspolizei (Kapo) sei die Lebensqualität der Nachbarn zu wenig berücksichtigt worden. Die Gemeinde verweist auf die in die Baubewilligung aufgenommenen Auflagen der Kapo. Die Beschwerdegegnerin macht geltend, mit dem Bauvorhaben seien keine zusätzlichen Immissionen verbunden. Zudem seien die Immissionswerte gemäss dem Fachbericht der Kapo eingehalten. Zu berücksichtigen sei weiter, dass die Liegenschaften der Beschwerdeführenden nicht in der Wohnzone, sondern in der Dorfzone II mit ES III lägen.