Aus der zitierten Rechtsprechung kann nicht ohne Weiteres auf die Zonenkonformität einer Schule (1. bis 9. Klasse) in der Wohnzone geschlossen werden. Zum einen wird die Zonenkonformität in der Wohnzone von der Gemeinde definiert und kann sich daher von den Bestimmungen anderer Gemeinden unterscheiden.19 Zum anderen ist auch der Kinderlärm von kleineren Kindern nicht vergleichbar mit dem Lärm, den ein Schulbetrieb für grössere Kinder verursachen kann. Sehr kleine Kinder, wie sie in Kindertagesstätten betreut werden, spielen erfahrungsgemäss noch eher für sich oder mit wenigen Kindern zusammen; lautstarke Streitereien werden zumeist schnell von Erwachsenen geschlichtet.