f) Die Rechtsprechung hat für die Zonenkonformität von Kindertagesstätten in Wohnzonen auch auf deren Grösse abgestellt. Nach einem funktionalen Verständnis des Wohnens sind kleinere Anlagen und Einrichtungen für den Aufenthalt oder die Betreuung von Kindern in Wohnzonen zonenkonform. Bei Kindertagesstätten, darunter auch grösseren, wurde die Zonenkonformität in der Wohnzone von der Rechtsprechung inzwischen mehrfach bejaht, weil sie mit der Zweckbestimmung der Wohnzone eng verbunden seien. Bei einer Wohnzone mit Mindestwohnanteil ist für eine Kindertagesstätte aber eine Ausnahmebewilligung erforderlich.