Alle Kindergärten (Bündtenacker 1, Bündtenacker 2a und b und Hofmatten), die Primarschulen und die Sekundarschule befinden sich in Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN). Selbst die Einrichtungen für kleinere Kinder, bei denen die Betreuung im Vordergrund steht, liegen nicht in einer reinen Wohnzone: Die Tagesschule ist in einer ZöN, die Kindertagesstätte KiTaRo in der Wohnund Gewerbezone.