_ AG verfügt über eine Betriebsbewilligung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) für die Führung der Sonderschule am Standort H.________strasse X und über eine Betriebsbewilligung der Erziehungsdirektion (ERZ) für die Führung einer Privatschule am direkt benachbarten Standort H.________strasse Y. Diese Betriebsbewilligungen wurden gestützt auf die je einschlägigen Sachgesetze erteilt (Volksschulgesetz5, Sozialhilfegesetz6 und Sonderpädagogikverordnung7).8 Die genannten Betriebsbewilligungen sind in Bezug auf die baurechtliche Bewilligungsfähigkeit des Bauprojekts aber nicht massgebend.