Die Baubewilligung ist eine Dauerbewilligung. Als Bestandteil der Baubewilligung gilt die "Spielplatzordnung L-Haus G.________ AG" weiterhin, solange sie in einem Verfahren nicht geändert oder aufgehoben wird. Wenn die "Spielplatzordnung" missachtet wird, müsste die Durchsetzung gegebenenfalls in einem baupolizeilichen Verfahren erfolgen. In Bezug auf die Anträge und Rügen zur "Spielplatzordnung L-Haus G.________ AG" kann daher nicht auf die Beschwerde eingetreten werden. e) Im Übrigen ist auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde einzutreten. 2. Zonenkonformität