c) Die Beschwerdeführenden fordern, die von ihnen genannten Punkte seien in der Baubewilligung auch als "Rechtsverwahrung" festzuhalten. Parteieingaben und Anträge sind nach ihrem wirklichen Sinn auszulegen.3 Eine Rechtsverwahrung dient dazu, die Bauherrschaft auf mögliche Zivilforderungen hinzuweisen (vgl. Art. 32 BewD4). Zudem muss die Rechtsverwahrung innerhalb der Einsprachefrist geltend gemacht werden. Die Beschwerdeführenden machten im vorinstanzlichen Verfahren keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend.