Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2018/115 4 Mit Eingabe vom 28. November 2018 teilte die Gemeinde mit, sie nehme die geplante Auflage zur Beschränkung der Schülerzahl auf 16 Kinder in positivem Sinn zur Kenntnis. Auf eine weitergehende Stellungnahme verzichte sie. Die Beschwerdeführenden teilten mit Eingabe vom 5. Dezember 2018 mit, die Beschränkung der Schülerzahlen und die Weiterführung der Spielplatzordnung in der vorhandenen Form sowie deren Regelung entsprächen ihren zentralen Forderungen. Ihre Anträge präzisierten sie wie folgt: