5. Das Rechtsamt bat die Beschwerdegegnerin um konkretere Auskünfte zu den Schüleranzahlen der Privatschule und der Sonderschule. Gleichzeitig erwog es, die Baubewilligung mit der Auflage zu ergänzen, dass die Schülerzahl im gesamten Gebäude H.________strasse X (bestehendes Gebäude inklusive Erweiterung/Aufstockung Obergeschoss) auf 16 Kinder bzw. Jugendliche beschränkt ist. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und