Die Beschwerdegegnerin erklärte in ihrer Stellungnahme vom 2. November 2018, die Sonderschule verfüge über eine Bewilligung für 16 Schulplätze. Die effektiven Schülerzahlen würden jedoch monatlich variieren, wobei die Höchstzahl nicht erreicht werde. Das Bauvorhaben sei nicht dazu bestimmt, die Schülerzahl zu erhöhen. Die Aufstockung diene der räumlichen Optimierung. Aufgrund verschiedener Vorschriften seien für die Schulplätze immer mehr Angebote nötig.