4. Das Rechtsamt teilte den Beteiligten mit, dass die maximale Schülerzahl zur Beurteilung der Zonenkonformität und der Immissionen bekannt sein müsse. Es erwog, dass die Schülerzahl mit der Schulraumerweiterung um 24 Kinder erhöht werden könnte. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Weiter stellte das Rechtsamt der Beschwerdegegnerin Fragen zu den effektiven und maximalen Schülerzahlen der Privatschule (H.________strasse Y) und der Sonderschule (H.________strasse X ). Die Beschwerdegegnerin erklärte in ihrer Stellungnahme vom 2. November 2018, die Sonderschule verfüge über eine Bewilligung für 16 Schulplätze.