2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 15. August 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie machen insbesondere geltend, das Vorhaben ermögliche eine Erhöhung der Schülerzahl, was zu mehr Lärmimmissionen und einer stärkeren Belastung der Nachbarschaft führen werde. Die Grenze der Zonenkonformität sei bereits heute erreicht. Sie fordern, dass in der Baubewilligung folgende Punkte festgehalten und als Rechtsverwahrung aufgenommen werden: