Verursacherprinzip Rechnung getragen, wonach derjenige, der Aufwand verursacht, diesen auch bezahlen soll.30 Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers musste er nicht vorgängig über die Kosten informiert werden. Zudem konnte der Beschwerdeführer dem vom Regierungsstatthalteramt verfügten Verfahrensprogramm vom 27. September 2016 entnehmen, dass für sein Baugesuch verschiedene Amts- und Fachberichte eingeholt werden mussten. Damit musste er mit den entsprechenden Kosten rechnen. Der Beschwerdeführer dringt folglich mit seinen Rügen nicht durch. Die Beschwerde wird abgewiesen und die in der Abschreibungsverfügung festgesetzten Gebühren werden bestätigt. 4. Kosten