5.3 des Anhangs 9 wird die Gebühr für Behandlung von Ausnahmegesuchen nach Zeitaufwand, mindestens aber mit Fr. 100.-- bemessen. Gemäss Publikation hätte das Bauvorhaben eine Ausnahme für das Bauen in Waldnähe sowie das Bauen im Gewässerbereich erfordert.29 Bis zum Rückzug des Baugesuchs ist im Zusammenhang mit den Ausnahmen beim Regierungsstatthalteramt bereits Aufwand entstanden: Es musste als Leitbehörde die Fachberichte einholen und sichten sowie das rechtliche Gehör gewähren. Die Gebühr von Fr. 200.-- erscheint dafür ebenfalls als angemessen. Zudem rechtfertigen sich die Gesamtkosten von Fr. 400.-- angesichts des total entstandenen Aufwandes ohne weiteres.