h) Die Gebühren des Regierungsstatthalteramts Emmental betragen Fr. 400.--, wovon Fr. 200.-- auf die Bearbeitung des Gesuchs und Fr. 200.-- auf die Bearbeitung der Ausnahmebewilligungen entfallen. Grundlage beider Gebühren ist der Anhang 9 zur GebV. Für ordentliche Baugesuche betragen die Gebühren 1 Promille der Baukosten bzw. zwischen 100 und 20'000 Taxpunkten (Ziff. 5.1 des Anhangs 9 zur GebV). Die verlangte Gebühr von Fr. 200.-- liegt damit im unteren Bereich des Rahmentarifs. Nach Ziff. 5.3 des Anhangs 9 wird die Gebühr für Behandlung von Ausnahmegesuchen nach Zeitaufwand, mindestens aber mit Fr. 100.-- bemessen.