Regierungsstatthalteramt weitergeleitet.26 Zudem hat sie den vom Regierungsstatthalteramt verlangten Amtsbericht eingereicht.27 Dafür hat sie total 4.75 Stunden benötigt, was angemessen erscheint. Diesen beim Rückzug des Baugesuchs bereits angefallenen Aufwand darf sie in Rechnung stellen. Sie hat den Zeitaufwand von 4.75 Stunden entsprechend den Positionen der damals geltenden Gebührenverordnung 2013 mit einer Aufwandgebühr von Fr. 65.-- pro Stunde verrechnet. Sie hat damit die für die Verwaltung tiefst möglichste Aufwandgebühr gewählt.28 Zudem hat sie ein Porto von Fr. 5.-- in Rechnung gestellt.