e) Das AWA verlangt für die Erteilung der Gewässerschutzbewilligung eine Gebühr von Fr. 370.--.18 Anhang 8 zur GebV, Ziff. 3.7 Bst. a, sieht dafür eine Gebühr von Fr. 120.-- bis Fr. 4'590.-- vor. Die verlangte Gebühr erscheint vorliegend angemessen, zumal dem Amtsbericht entnommen werden kann, dass das AWA mit dem Beschwerdeführer eine Begehung vor Ort vornahm.