3. Kosten des Baubewilligungsverfahrens a) Die Verfahrenskosten für das vom Beschwerdeführer zurückgezogene Baugesuch belaufen sich gemäss der Abschreibungsverfügung des Regierungsstatthalteramts Emmental auf Fr. 2'623.75. Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vor, es sei für ihn unverständlich, dass er für das abgeschriebene Baugesuch die Verfahrenskosten bezahlen müsse, die nach seiner Meinung in keinem Verhältnis zur Sache stehen. Er erachtet eine Gebühr von Fr. 500.-- als angemessen.