c) Mit diesem Schreiben bestätigte die Gemeinde die Rechtmässigkeit des Betriebs des Beschwerdeführers aus baupolizeilicher Sicht, damit der Beschwerdeführer ein Händlerschild beantragen konnte. Es ist verständlich, dass sich der Beschwerdeführer danach eine rasche Erteilung der Baubewilligung erhoffte. Wie die in der Praxis gebräuchliche Voranfrage ist auch die vorliegende Rechtsauskunft für das nachfolgende Baubewilligungsverfahren jedoch nicht verbindlich und schafft keine Vertrauensposition.11 Der Beschwerdeführer kann daher aus dem zitierten Schreiben nichts zu seinen Gunsten ableiten. Ob die Gebühren überhöht sind, wird in den nachfolgenden Erwägungen geprüft.