"Der vorgeschriebene umbaute Raum sowie die dort erforderlichen Abstellplätze im Freien entsprechen den kantonalen- und Gemeindebaupolizei-Vorschriften zur Führung eines Betriebes des Motorfahrzeuggewerbes. Das Gewerbe ist zonenkonform (Dorfzone 2-geschossig) und darf im Gebäude Nr. 8, Huttwilstrasse, Wasen, betrieben werden."10