a) Der Beschwerdeführer macht geltend, die Baubehörde habe nach über 7 Jahren im Dezember 2015 das Fehlen einer Baubewilligung festgestellt und ihn aufgefordert, ein Baugesuch einzureichen. Für ihn unverständlich, da er von derselben Behörde zum Erhalt eines Garagen-Nummernschildes eine Bestätigung eingeholt habe. Mit Schreiben vom 18. November 2009 sei bestätigt worden, dass alles rechtens sei. So habe er gedacht, die Baubewilligung sei eine Formsache. Nach einem in der Sache unverhältnismässigen Aufwand und aufgrund kaum lösbarer Forderungen in Sachen Naturgefahren habe er das Baugesuch zurückgezogen.