2. Gegen die Höhe dieser Gebühr reichte der Beschwerdeführer am 10. August 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt sinngemäss, die Kosten des Baubewilligungsverfahrens seien auf Fr. 500.-- zu reduzieren. Er begründet dies insbesondere damit, dass die Kosten in keinem Verhältnis zur Sache stünden und er vorgängig nicht über die anfallenden Kosten informiert worden sei.