Er begründete dies damit, dass er für seine Auto-Reparaturwerkstatt ab 1. August 2018 einen neuen Standort gefunden habe.4 Darauf hin schrieb das Regierungsstatthalteramt das Baugesuch mit Verfügung vom 11. Juli 2018 vom Protokoll ab und auferlegte dem Beschwerdeführer dafür Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 2'623.75.