Bedingungen der eingeholten Amts- und Fachberichte eine Überarbeitung des Projekts nötig mache. Sie setzte dem Beschwerdeführer Frist zur Einreichung einer Projektänderung. Per E-Mail verlangte das Regierungsstatthalteramt in der Folge die Einreichung eines Naturgefahrengutachtens wegen Hochwasser- und Hangrutschgefahr.3 Mit E-Mail vom 2. Juli 2018 zog der Beschwerdeführer das Baugesuch zurück. Er begründete dies damit, dass er für seine Auto-Reparaturwerkstatt ab 1. August 2018 einen neuen Standort gefunden habe.4