1. Der Beschwerdeführer reichte am 1. April 2016 bei der Gemeinde Sumiswald ein nachträgliches Baugesuch für die Umnutzung eines Magazins/Einstellraumes als Auto- Reparaturwerkstatt auf der Parzelle Sumiswald Grundbuchblatt Nr. B.________ ein. Die Parzelle liegt in der Dorfzone 2 (D2). Die Gemeinde überwies das Baugesuch dem Regierungsstatthalteramt, welches zweimal eine Überarbeitung forderte.1 Nach der Publikation erliess das Regierungsstatthalteramt ein Verfahrensprogramm und holte die vorgesehenen Amts- und Fachberichte ein.2 Mit Schreiben vom 1. Dezember 2016 teilte das Regierungsstatthalteramt dem Beschwerdeführer mit, dass die Auflagen und 1 Vorakten, pag. 19 ff.